1. Filmfest Hamburg lädt Filme aus aller Welt ein, am Filmfest 2023 teilzunehmen. Das Filmfest nimmt Bewerbungen aktueller Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme jeder Herkunft an. Mit seinem Programm will Filmfest Hamburg filmkünstlerische Ausdrucksformen präsentieren und damit das Interesse an und das Verständnis für andere Kulturen fördern. Darüber hinaus soll das Filmfest den Medienstandort Hamburg und seine audiovisuellen Produktionen präsentieren. Träger und Veranstalter von Filmfest Hamburg ist die Filmfest Hamburg gGmbH.
2. Zugelassen sind Filme, die
- nach dem 30. Juni 2022 produziert wurden,
- eine Mindestlänge von 60 Minuten haben (außer Serienformate für die Televisionen-Sektion),
- in Deutschland noch nicht kommerziell ausgewertet wurden,
- noch auf keinem anderen deutschen Festival gezeigt wurden.
3. Grundlage für eine Anmeldung der Filme ist ein vollständig ausgefülltes Online-Anmeldeformular, das bis zum 15. Juni 2023 bei Filmfest Hamburg eingegangen sein muss, sowie eine Sichtungsmöglichkeit des Films. Bei Einreichungen für die Sektion Televisionen gilt eine gesonderte Frist, die der Website von Filmfest Hamburg zu entnehmen ist. Bei fehlendem Screener gilt der Film als nicht eingereicht. Fehlendes Material wird nicht nachgefordert. Die Filme können digital via Link eingereicht werden. Im Online-Anmeldeformular findet sich ein entsprechendes Feld für die URL. Sollte der Link passwortgeschützt sein, muss die Gültigkeit bis zum Ende des diesjährigen Filmfest Hamburg gegeben sein.
4. Bestätigte Filme können ausschließlich in den Formaten 35 mm oder DCP (2K/4K und dci-konform) vorgeführt werden. DCPs müssen entweder unverschlüsselt oder mit den entsprechenden Schlüsseln geliefert werden. Alle Filme werden in ihrer Originalsprache mit deutschen oder englischen Untertiteln gezeigt.
5. Für die Auswahl sind die Filme in ihrer Originalversion einzureichen. Deutsch- und englischsprachige Filme bedürfen keiner Übersetzung. Filme in anderen Sprachen müssen entweder untertitelt sein oder es muss ihnen eine vollständige Dialogliste in einer der zwei genannten Sprachen beiliegen.
6. Die Auswahl der Filme für das Festivalprogramm erfolgt nach einer Sichtung durch die Auswahlkommission von Filmfest Hamburg. Die Aufteilung des Festivalprogramms in Sektionen erfolgt durch die Festivalleitung. In einer speziellen Sektion werden aktuelle Fernsehproduktionen präsentiert.
7. Für jeden eingeladenen Film muss dem Festival eine detaillierte Dokumentation zugesandt werden, die insbesondere enthalten muss: eine Inhaltsangabe des Films, eine vollständige Filmo-/Biographie der Regie führenden Personen, eine Auswahl an Filmstills und eine komplette Stab- und Darstellerliste.
8. Das Festival bittet die Produzenten und Verleiher des eingeladenen Films ausdrücklich, eine angemessene Anzahl an Presseheften, Postern, Fotos und Videoausschnitten zur Verfügung zu stellen.
9. Die ausgewählten Filme werden exklusive der Presse-Vorführungen während des Festivals maximal drei Mal öffentlich gezeigt. Zusätzliche Vorführungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers statthaft.
10. Produzenten, Verleiher oder sonstige Organisationen, die einen Film anmelden, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind. Kein Film darf aus dem Programm des Festivals zurückgezogen werden, nachdem seine Teilnahme veröffentlicht wurde.
11. Einreicher von Filmen, die nicht für das Programm von Filmfest Hamburg ausgewählt wurden, werden vor Beginn des Festivals schriftlich informiert.
12. Der Transport der Filmkopien erfolgt ausschließlich durch den offiziellen Spediteur von Filmfest Hamburg. Genaue Versandanweisungen werden nach Auswahl der Filme gegeben. Der Versand der Filmkopien darf nicht vor Mitteilung der Versandanweisungen erfolgen. Die Versandkosten trägt die Filmfest Hamburg gGmbH für den Transport von und zum Print Lender. Im Fall, dass eine Adresse nicht der Print Lender ist, trägt Filmfest Hamburg gGmbH einen Transportweg. Der Rückversand der Filmkopien erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Festivals. Filmfest Hamburg trägt keine Zoll-, Import- oder Lagergebühr im Land der Rücksendeadresse.
13. Die Filme sind während des gesamten Festivals mit ihrem Kopienwert voll versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme der Filmkopien durch den offiziellen Spediteur von Filmfest Hamburg für den Transport nach Hamburg. Der Versicherungsschutz endet mit der Rücklieferung der Filmkopien an den Absender nach Abschluss des Festivals.
14. Dieses Reglement ist in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Festivalleitung.
15. Die Anmeldung zur Teilnahme an Filmfest Hamburg 2023 gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Der Direktor des Festivals hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
16. Preisgelder können der Quellensteuer unterliegen und sind damit ggf. nicht deckungsgleich mit dem ausgewiesenen Betrag.